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Tipps zum Verhalten bei Festnahme oder Verhaftung

Besteht bereits ein Haftbefehl, spricht man von Verhaftung, ansonsten handelt es sich um eine Festnahme.

Eine Festnahme durch die Polizei kann erfolgen, wenn Sie der Begehung einer Straftat dringend verdächtig sind. Hinzukommen muss ein Haftgrund, bei dem es sich um Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr handeln kann. Außerdem muss die Festnahme in Bezug auf die zu erwartende Strafe verhältnismäßig sein. Weiterlesen

Ladung zur Zeugenvernehmung

Für einen Zeugen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einer Ladung Vernehmung bei der Polizei Folge zu leisten.

Sofern der Zeuge aber eine Vorladung zur Vernehmung bei der Staatsan­waltschaft erhält, ist dieser in jedem Fall Folge zu leisten, da die Staatsan­waltschaft das Erscheinen ansonsten zwangsweise durchsetzen, d.h. den Zeugen vorführen lassen wird. Weiterlesen

Ladung zur Beschuldigtenvernehmung

Es besteht auch hier keine Verpflichtung, einer Ladung zur Beschuldig­ten­vernehmung Folge zu leisten. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Die kann Ihnen nicht nachteilig angerechnet werden! Weiterlesen

Rechtschutz

Die Rechtschutzversicherung trägt die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts/Verteidigers sowie im Falle des Unterliegens die Gerichtskosten inklusive der Kosten für Zeugen und Sachverständige und in Zivilsachen die Kosten des Gegners. Weiterlesen

Honorar

Mein Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit seinen festgelegten Rahmengebühren. Weiterlesen