Die
Kanzlei

Jetzt auch in MONTABAUR, Bahnhofstraße 31,
Fon 02602/9525735.

Ihr Recht in guten Händen!

Seit der Kanzleigründung im Jahre 2004 ist Rechtsanwältin Dr. Roth in Koblenz ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung und des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig. Die konsequente Konzentration der Kanzlei auf diese Punkte ermöglicht eine effiziente und zielführende Arbeit mit einer persönlichen und umfassenden Betreuung des einzelnen Mandanten.

Strafverteidigerin Dr. Roth übernimmt die Vertretung von straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Mandaten im gesamten Bundesgebiet in allen Verfahrensstadien, vom Ermittlungsverfahren über die Vertretung in der Hauptverhandlung bis hin zur Revision und dem Strafvollstreckungs­verfahren.
Neben Mandaten aus dem allgemeinen Strafrecht (z.B. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte) betreuen wir insbesondere Verfahren im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts.

Die Bereiche des Strafvollstreckungsverfahrens (z.B. Anträge nach § 35 BtMG oder Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung) und des Strafvollzugsrechts (z.B. Urlaub und offener Vollzug) runden das Tätigkeitsfeld der Kanzlei ab.

Es ist unser Anspruch, Ihren persönlichen Fall in jedem Verfahrensstadium besonnen, aber zielgerichtet und rasch effektiv zu vertreten.