Festnahme
oder
Verhaftung

Tipps zum Verhalten bei Festnahme oder Verhaftung

Besteht bereits ein Haftbefehl, spricht man von Verhaftung, ansonsten handelt es sich um eine Festnahme.

Eine Festnahme durch die Polizei kann erfolgen, wenn Sie der Begehung einer Straftat dringend verdächtig sind. Hinzukommen muss ein Haftgrund, bei dem es sich um Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr handeln kann. Außerdem muss die Festnahme in Bezug auf die zu erwartende Strafe verhältnismäßig sein.

Bei einer Festnahme muss der Beschuldigte spätestens innerhalb von 24 Stunden einem Haftrichter vorgeführt werden. Der Haftrichter entscheidet sodann, ob er einen Haftbefehl erlässt. In diesem Fall kommt der Beschuldigte in Untersuchungshaft, wenn der erlassene Haftbefehl nicht (gegen Auflagen) außer Vollzug gesetzt wird.

Für den Fall der Verhaftung/Festnahme gilt in jedem Fall: Informieren Sie sofort Ihren Strafverteidiger und machen Sie vor einer Rücksprache mit diesem keinerlei Angaben zur Sache!

Reden ist Silber – Schweigen ist Gold!

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