Ladung
zur
Beschuldigtenvernehmung

Es besteht auch hier keine Verpflichtung, einer Ladung zur Beschuldig­ten­vernehmung Folge zu leisten. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Dies kann Ihnen nicht nachteilig angerechnet werden! Weiterlesen

Es empfiehlt sich, Kontakt mit Ihrem Verteidiger aufzunehmen, um mit diesem zu klären, ob eine Aussage sinnvoll ist.

Das Recht auf Benachrichtigung Ihres Verteidigers haben Sie jeder Zeit – auch bei Verhaftung und Festnahme!

Vor – zumindest telefonischem – Kontakt mit Ihrem Strafverteidiger sollten Sie am besten keinerlei Angaben machen!

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