Rechtsschutz

Die Rechtschutzversicherung trägt die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts/Verteidigers sowie im Falle des Unterliegens die Gerichtskosten inklusive der Kosten für Zeugen und Sachverständige und in Zivilsachen die Kosten des Gegners.

Der konkrete Umfang der Leistungspflicht einer Rechtschutzversicherung ist individuell verschieden und abhängig vom versicherten Risiko. In vielen Fällen ist die Verteidigung in Strafsachen – zumindest wenn es sich um eine Vorsatztat handelt – ausgeschlossen. Konkrete Details entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice – oder sprechen Sie uns an.

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