Honorar

Mein Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit seinen festgelegten Rahmengebühren.

In vielen Fällen decken diese gesetzlichen Gebühren aber nicht den tatsächlichen Aufwand, der mit einer effektiven und engagierten Strafverteidigung verbunden ist. In diesem Fall – der von vielen Umständen des Einzelfalls abhängig ist, die wir gerne mit Ihnen erörtern – werden wir Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung vorschlagen.

Der Umfang der auf Sie zukommenden Kosten wird auf jeden Fall mit Ihnen vorab ausführlich besprochen.

Zurück